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Hallo aus dem regennnassen Thüringen    

wenn die Unternehmen bei Euch Ihre Hauptniederlassung anmelden wollen, so ist das eine Sitzverlagerung von Dänemarkt nach Deutschland.

Das muss auch entsprechend aus den Handelsregisterauszügen so hervorgehen.

Wenn Zeit ist, kannst Du das mal hier nachlesen: OLG Jena, 17.12.1997, 2 U 244/94

Dann wäre zumindest als frühere Betriebstätte die vorhergehende Adresse in Dänemark einzutragen.



Gepostet am 06.10.2008 um 14:13 von:
Benutzer: ve-ru
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=28859#post28859


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