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Wenn die Firmen in Deutschland die Hauptniederlassung haben, dann müssen die aber auch hier im Handelsregister eingetragen sein!


Falls die Hauptniederlassung in Dänemark ist und nur die dortige Handelsregistereintragung nötig ist, kann als Rechtsform aber nicht "ausl.nat. oder juristische Person" genommen werden.
Bei einer KG handelt es sich um eine Personengesellschaft, juristische Person wäre z.B. eine GmbH und natürliche Person Menschen wie unsereins.

Ich würde da bei unserem Programm einfach KG nehmen (falls dann keine Fehlermeldung kommt, habe ich noch nicht ausprobiert), ansonsten gibt es bei uns auch "sonstige Personengesellschaften" oder "alle übrigen Rechtsformen", aber warum so weit abschweifen, falls KG funktioniert.
Dass die KG aus Dänemark ist, ergibt sich ja aus den übrigen Feldern zur Handelsregistereintragung.

Bewölkte Grüße aus dem z.Zt. nicht mehr ganz so stürmischen Euskirchen.



Gepostet am 06.10.2008 um 13:57 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
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