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ich brauch nochmal bei meinen Dänischen KG´s Hilfe. Irgendwie steh ich auf´m Schlauch
Ich bin mir nun nicht ganz sicher, welche Rechtsform ich in unserem Gewerbeprogramm eintragen soll...entweder "KG" oder ich habe auch die Möglichkeit "ausländische nat. bzw. jur. Person"??
Was mich auch ein wenig wundert, dass hier in Deutschland für beide Firmen die Hauptniederlassung sein soll, aber das ist doch nicht so schlimm, oder? Bei meinen bisherigen Ltd´s war hier immer Zweigniederlassung bzw. unselbst. Zweigniederlassung!
Wolkige Grüße aus Hatten
Gepostet am 06.10.2008 um 13:41 von:
Benutzer: Ulrike Brandt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=28854#post28854
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