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Hallo nach Ingolstadt,

bei uns in Iserlohn (wie auch in den meisten anderen Städten vermutlich) werden die Sportwettbüros fast ausschließlich durch türkische Gewerbetreibende geführt. Auch eine Vielzahl der Kunden sind Südeuropäer. Vielfach können in den Lokalitäten die Ereignisse, auf die gewettet wird, im Fernsehen verfolgt werden, so dass insbesondere im Sommer bei geöffneten Fenstern und Türen die Reaktion der Wettbürogäste bis auf die Straße vernehmbar ist. In soweit geht der Betrieb der Wettstätten oftmals mit einer Störung der Sonn- und Feiertagsruhe einher, so dass Bußgeldverfahren nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz gerechtfertigt erscheinen.

Diese Verfahren sind natürlich erst dann möglich, wenn die Strafverfahren eingestellt sind. Sind inzwischen Urteile der Zivilgerichte bekannt, die die Strafbarkeit der Sportwettenvermittlung bejahen??? Bei der Staatsanwaltschaft Hagen wurden unsere Verfahren bisher alle eingestellt. Heul  

So, das war´s für heute.

Mit den besten Grüßen aus dem Sauerland nach Bayern.

Roland Ihlbrock



Gepostet am 02.03.2006 um 18:30 von:
Benutzer: Ihlbrock
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