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mhm...müssten die Pilze nicht mit HKL usw. ausgezeichnet werden? (Habe das mal bei einer Kontrolle eines Lebensmittelladens zusammen mit dem Veterinäramt so mitbekommen)
Außerdem braucht er eine Sondernutzungserlaubnis, wenn er auf der Straße verkaufen will, somit wäre die Adresse, bzw. der Gewerbetreibende bekannt.

MfG

Michl



Gepostet am 02.10.2008 um 15:16 von:
Benutzer: metze76
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