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 Moin  

lebensmittelrecht....

nur so ein gedanke: wenn ich durch schlechtes essen aus einem restaurant krank werde, hab ich ne adresse, beschwere mich... versuche jem. zur verantwortung zu ziehen...

beim reisegewerbetreibenden, der immer woanders steht wird´s eng. es steht auf dem pilz auch kein herkunftsnachweis oder so.

darf man aus wäldern sachen mitnehmen und die verkaufen, wenn es nicht der eigene wald ist????  Zeigefinger  

wenn ja dann nehm ich holz mit und verkaufe das als feuerholz...  Weißnicht  



Gepostet am 30.09.2008 um 13:38 von:
Benutzer: Martini
Der Original-Beitrag :
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