Forum-Gewerberecht
» selbst gesammelte Pilze - Reisegewerbe «
Hallo,
eine solche Vorschrift
[QUOTE]dürfen nur angeboten werden, wenn den einzelnen Gebinden entweder ein Zeugnis über den Bezug der Pilze oder eine Tagesbescheinigung der Pilzbeschau beigefügt ist[/QUOTE]
finde ich nur in diversen Marktordnungen und -satzungen. Hier werden die Pilze aber außerhalb eines Marktes angeboten.
Gibt es für das stehende und das Reisegewerbe ähnliche Bestimmungen ? Müsste eigentlich dann nach Lebensmittelrecht gehen ?
Viele Grüße
J. Neu
Gepostet am 30.09.2008 um 11:49 von:
Benutzer: J. Neu
Der Original-Beitrag :
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