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Hallo,

eine solche Vorschrift

[QUOTE]dürfen nur angeboten werden, wenn den einzelnen Gebinden entweder ein Zeugnis über den Bezug der Pilze oder eine Tagesbescheinigung der Pilzbeschau beigefügt ist[/QUOTE]

finde ich nur in diversen Marktordnungen und -satzungen. Hier werden die Pilze aber außerhalb eines Marktes angeboten.

Gibt es für das stehende und das Reisegewerbe ähnliche Bestimmungen ? Müsste eigentlich dann nach Lebensmittelrecht gehen ?

Viele Grüße
J. Neu



Gepostet am 30.09.2008 um 11:49 von:
Benutzer: J. Neu
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27873#post27873


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