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[B]Hallo,[/B]

hier noch ein Hinweis: Pilze dürfen nur angeboten werden, wenn den einzelnen Gebinden entweder ein Zeugnis über den Bezug der Pilze oder eine [B]Tagesbescheinigung der Pilzbeschau [/B]beigefügt ist. Davon ausgenommen sind Zuchtpilze.

Beste Grüße
Petra Mohnes



Gepostet am 30.09.2008 um 11:37 von:
Benutzer: Petra Mohnes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27872#post27872


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