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» selbst gesammelte Pilze - Reisegewerbe «

 Moin  

Ich gehe davon aus, dass der eifrige Pilzsammler dies nicht nur einmal macht, sondern während er ganzen Saison.

Damit ist eine gewisse [B]Dauerhaftigkeit[/B] gegeben.

Da er die Pilze verkauft, kann man auch eine[B] Gewinnerzielungsabsicht [/B]unterstellen.

Somit betreibt er schon ein Gewerbe.

Ich gehe weiter davon aus, dass unser Pilzsammler nicht der Besitzer des Waldes ist und abgesehen davon auch die Pilze dort nicht angebaut hat, somit dürften es auch keine selbstgewonnenen Erzeugnisse im Sinne des § 55 a Abs. 1 Nr. 2 GewO sein.

Eine feste gewerbliche Niederlassung ist ein Stand am Straßenrand nicht.

Sofern die Pilze nicht unter § 56 Abs. 1 Nr. 1 a GewO fallen...     übt der Pilzsammler ein Reisegewerbe aus.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham



Gepostet am 30.09.2008 um 11:12 von:
Benutzer: Abraham
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