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 Moin    Moin   von der Delme,
in Nds. gehen wir auch in Amtshilfe über die Polizei nach § 90 Abs. 3 + 4 TKG. Es klappt auch über die HWK mithilfe des § 7 Abs. 4 HWO.



Gepostet am 01.03.2006 um 15:10 von:
Benutzer: BE-DE
Der Original-Beitrag :
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