Forum-Gewerberecht

» Der „Konzentrator“ nur ein anderer Briefkasten? «

Hallo gmg,

es ging um die Offenbarungsbefugnis nach § 30 Abs. 4 Nr.5b AO und deren Auslegung, ob
eine Finanzbehörde verfahrensrechtliche Voraussetzungen zu prüfen hat,
wie Verjährung, Anfangsverdacht u.a.

Das hat sie nicht, sagte der BFH.

Natürlich verfüge ich nicht über Deinen Wissensstand, aber wenn Du Dir die Kommentierung zum §30 AO durchliest,
wirst Du feststellen, dass die gewerbsmäßige Begehungsart des §284 erfasst ist.

Somit kann ich Deine persönliche These nicht teilen, da ich mich mit meiner persönlichen Meinungsbildung
an die einschlägigen Kommentierungen halte.


Gruß
Meike



Gepostet am 25.09.2008 um 20:54 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27779#post27779


Beitrags-Print by Breuer76