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» Der „Konzentrator“ nur ein anderer Briefkasten? «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo gmg,

wenn Du das so siehst, dann hast Du ja jetzt viel zu tun,
denn die "Kassenstreifen" wären dann ja nichts mehr "wert", oder nicht?
[/quote]

1) Der Kassenstreifen ist schon etwas WERT. Der Kassenstreifen st allerdings bei meiner Art der Prüfung nur [B]ein [/B]interessantes Element. Vor allen Dingen, wenn er von mir selbst gezogen worden ist. Dir ist ja auch sicherlich bekannt, dass die Finanzverwaltung bei der Überprüfung von Finanzen nicht schlecht ist. Wir sind ja schließlich dafür ausgebildet worden und haben es nicht nur in einem Zusatzkurs "gelernt".


2) bei dem von Dir zitierten Urteil geht es um den[B] Straftatbestand einer rechtswidrigen Zuwendung von Vorteilen i.S. des § 299 Abs. 2 StGB[/B],(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ) und nicht um Straftaten nach z. B. § 284 StGB. Schau Dir mal die unterschiedlichen Tatvorwürfe und den angedrohten Strafrahmen an.
Mehr brauche ich ja wohl nicht zu sagen. Du bist ja die bestens ausgebildete Polizistin.

Grüße



Gepostet am 25.09.2008 um 20:39 von:
Benutzer: gmg
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