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» Der „Konzentrator“ nur ein anderer Briefkasten? «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo gmg,

wenn Du das so siehst, dann hast Du ja jetzt viel zu tun,
denn die "Kassenstreifen" wären dann ja nichts mehr "wert", oder nicht?



Hallo skyfox,

die Automatenverbände werben damit, dass sie kriminalpräventiv tätig werden.
Dies ist doch eine super Sache, die nicht nur bei der Verhütung von Diebstahlsdelikten und ähnlichem
greifen sollte.

Wenn die theoretische Möglichkeit, wie oben dargestellt, bestehen sollte, dann müsste doch
dringend Abhilfe geschaffen werden, -oder siehst Du das nichts so.

Das müsste sich doch im Rahmen eines Versuchsaufbaus klären lassen, oder nicht?

Kriminalprävention schützt alle;
die Spieler und eure Branche wird direkt geschützt, d.h. damit ihr/sie nicht Opfer werdet
und die Überwachungs- und Ermittlungsbehörden indirekt, d.h. vor Arbeit.

Die Kriminalprävention ist heutzutage überall hoch angesiedelt,
so hatte das OVG für das Land NRW z.B. entschieden, dass es keinen Ermessensspielraum gibt, wenn es um die Verhütung von Straftaten geht und
ein recht aktueller Beschluß des BFH 7. Senat, vom 14.07.2008, VII B 92/08 weist daraufhin,
dass die Finanzbehörden eine Offenbarungspflicht haben, wenn ein Hinweis auf Straftaten vorliegen könnte.
Laut BFH haben die Finanzbehörden nicht einmal einen Anfangsverdacht zu prüfen, sondern müssen nur an die Strafverfolgungsbehörden melden.

Ich würde es also als ein anderes Bewußtsein im Umgang mit kritischen Faktoren sehen.

Gruß
Meike[/quote]

Meike,
Du bist in einem Zusammenschluss tätig, welcher sich die Abschaffung der
Geldspielgeräte auf die Fahnen geschrieben hat.

Dort wird Du in Kürze einen entsprechenden Vortrag halten und so ist Deine Einstellung!



Gepostet am 25.09.2008 um 18:22 von:
Benutzer: Bernd1
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27765#post27765


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