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» Der „Konzentrator“ nur ein anderer Briefkasten? «

@ Dieter

[i]Original von dieter116[/i]

Ich bin nicht gegen eine Vernetzung, doch alle verwendete Software, auch die Gerätesoftware, und Hardware muss einer Behörde offengelegt und geprüft werden.
[B]Die Möglichjkeit , die Gerätesoftware online zu tauschen darf es nicht geben.[/B]


Meine Bemerkung bezog sich auf Deine o. a. Bemerkung.
Es wäre doch "nett" bzw. "praktisch", wenn man demnächst jeden Monat online aus einem Spielebaukasten ( daher die beigefügte SPIELEMATRIX als einfaches Muster ) auswählen kann, welche Spiele man auf seinem Gerät betreiben möchte. Anruf / E-Mail beim/zum Hersteller. Kurzes Datenupdate per Vernetzung. Fertig. ( Die xc-Files kann man sich ja auch problemlos runterladen und aufspielen > also ist die Technik vom Grunde her schon vorhanden).


@ Meike

Zitat Meike
Im Automaten wäre dann eigentlich nichts hinterlegt, außer der Möglichkeit der Datenautobahn und
der Autorisierung zur Nutzung der Datenautobahn, richtig?
Zitat off

Jetzt befindest Du Dich nach meiner Einschätzung auf dem richtigen Weg !

Grüße



Gepostet am 25.09.2008 um 07:20 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27730#post27730


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