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» Der „Konzentrator“ nur ein anderer Briefkasten? «

Hallo r2d2,

nach den von dir geschilderten Möglichkeiten, wenn sie technisch möglich belegbar sind,
müsste die PtB ihr gesamtes Konzept der Technischen Richtlinien / des Zulassungsverfahrens
eigentlich grundlegend überarbeiten, - oder sieht dies hier jemand anders?

Es würde doch bedeuten, dass die ganzen Erklärungen zu Unbedenklichkeiten und Prüfungen
der einzelnen Baugruppen so in dieser Art nicht funktioniert hätte, oder?

- dein Briefkasten müsste eigentlich durch die Forenmitglieder von der PTB überquillen, denn da müsste
doch sicherlich der Pfadfindergeist geweckt worden sein,- Das ist doch eine Sache der Ehre, oder nicht?


Ich persönlich verfüge über keine Vernetzungen und Konzentratoren, um mir diese mal genauer
anzuschauen.

Die Antwort selbst, wenn ich Dich recht verstanden habe, könnte doch einmal über den
Konzentrator und dann i.V.m. dem Server gefunden werden.

Im Automaten wäre dann eigentlich nichts hinterlegt, außer der Möglichkeit der Datenautobahn und
der Autorisierung zur Nutzung der Datenautobahn, richtig?

Es würde sich um das sogenante "virtuelle Buchen von Geldern von einem Automaten/Zusatzgerät zum anderen
handeln", oder?


Deinem Ansinnen/Vorschlag: "wenn ein technischer Vorteil möglich ist, dann auch bitte auch entsprechend versteuern"
ist aus meiner Sicht klar zurück zu weisen.
Kriminalpräventiv wäre ein solcher technischer Vorteil nie akzeptabel, oder sieht dies hier jemand anders?


Hallo Dieter,

schau Dir doch das letzte Urteil vom BFH zu den Token an.
Die Systematik ist, denke ich ungenommen.




Gruß
Meike



Gepostet am 25.09.2008 um 05:41 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27725#post27725


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