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» Zwischenkassierung / Melken «

Danke dieter, danke gmg,

in der SpielV und den PTB-RL wird alles mehr oder weniger recht detailliert beschrieben, nur das Wichtigste, nämlich wohin durch welche Eingriffe das Geld fließt, soll also ganz allgemein unter „andere [B]Betreiberfunktionen[/B]“ beschrieben sein? Macht ihr Euch das nicht etwas sehr einfach?

Und wie steht es mit dem Widerspruch zur Vorgabe aus der Bauartzulassung:

[B]„Die Nachbaugeräte zu dieser Bauart dürfen sich in den folgenden Eigenschaften vom geprüften Baumuster unterscheiden:
- Überwachungsvorrichtungen: Zusätzliche berwachungsvorrichtungen, Schlösser oder Alarmanlage sind erlaubt, sofern Rückwirkungen auf die Spielsteuerung, Kontrolleinrichtung und [COLOR=red]Geldbewegungen offenkundig ausgeschlossen[/COLOR] werden können.! [/B]

Also wenn durch ein ferngesteuertes Melken der Geldröhren kein Geld bewegt wird, was bzw. wann denn dann?  schimpf  

Nach GewO, Spiel, PTB-RL und Bauartzulassung, solltet ihr nun versuchen auf die Handbücher der Gerätehersteller zu verweisen, da steht auch einiges drin. Nur ändern tut das nichts!


Hallo r2d2
 Applaus    Respekt    Applaus  



Hallo Meike,
r2d2 hat leider scheinbar Recht:
 Heul   [I]Deine Mühe mit der Du die Sachlage hier jedem Einzelnen versuchst zu erklären, ist leider solange vergeudet, wie es diese Personen nicht verstehen dürfen oder aus Eigennutz nicht verstehen wollen.[/I]



Gepostet am 23.09.2008 um 20:50 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27673#post27673


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