Forum-Gewerberecht

» Der „Konzentrator“ nur ein anderer Briefkasten? «

Natürlich ist vieles möglich, insbesondere für Herstelller die auch noch Betreiber sind.
Und dazu, mehr oder weniger direkt , noch Prüfer für die eigenen Geräte.
Bzw sie müssen sie garnicht prüfen, die Geräte bekommen nach 2 Jahren einfach eine neue Zulassung.
Das ist sogar noch billiger.
Eine Zeit lang waren die Gerätenummern in die Scheibe eingraviert, heute sind es nur noch (für die Hersteller) leicht auszuwechselnde Papierschildchen. Warum wohl ?

Die neue Spielverordnung ist in dem von die beschriebenen Szenatio noch nicht perfekt, aber vieles wurde in dieser Richtung schon regelmentiert. Und sie wird ja noch weiterentwickelt.
Denk mal daran, was vor eineigen Jahren noch möglich war.

Das soll aber nicht heissen, dass gleich Zeter und Mordio geschrien wird, wenn man aufgrund nicht verstandener Informationen gleich ein Köigsmord vermutet wird. ( Melkthread)

Ich bin nicht gegen eine Vernetzung, doch alle verwendete Software, auch die Gerätesoftware, und Hardware muss einer Behörde offengelegt und geprüft werden.
Die Möglichjkeit , die Gerätesoftware online zu tauschen darf es nicht geben.



Gepostet am 23.09.2008 um 17:20 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27667#post27667


Beitrags-Print by Breuer76