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[SIZE=16] [B]Der „Konzentrator“ nur ein anderer Briefkasten?[/B] [/SIZE]

Für mich stellt der sog. "Konzentrator" das Zentrum der Dunkelheit dar, denn kein Außenstehender kennt sein Innenleben und nur wenige wissen wo er innerhalb der Spielhallen, in denen meist nicht fotografiert werden darf, verbaut wurde.

Bitte vergeßt zunächst was in den [I]Handbüchern[/I] steht, denn das was darin steht, stellt für mich zunächst nur die Theorie für die Öffentlichkeit dar und Papier ist bekanntlich geduldig.

[B]Stellt Euch mal folgendes vor: [/B]
Die Datenhinterlegung erfolgt auf einem „Konzentrator“. Dieser ist in der Decke der Spielhalle befestigt und somit für Outsider nicht erreichbar. Der „Konzentrator“ hat die Aufgabe Buchhaltungsdaten nach Anweisung abzuholen bzw. weiterzuleiten. Der „Konzentrator“ hat eine Verbindung zum Zentralcomputer und zu allen Spielgeräten. Und der „Konzentrator“ hat eine Datenbank wie im Spielgerät.

In den Spielgeräten wurde seit etwa 1998 ein spezielles Programm hinterlegt damit diese die Befehle vom „Konzentrator“ verstehen können und somit eine ferngesteuerte „Melkung“ vorgenommen werden kann

Geweckt wird das spezielles Programm (Schläferprogramm) mit dem goldenen Schlüssel bzw. mit der Chipkarte nachdem das Spielgerät entsprechend „geimpft“ wurde. Dieser Vorgang kann von außen, durch Nichteingeweihte, nicht überwacht werden. Dieser Vorgang ist weder auf dem Computer in der Halle noch im Spielgerät vorhanden oder nachweisbar.

Diesen Ablauf könnte man mit einem Briefkasten vergleichen. Jemand legt sein Geld in den Briefkasten und die Aufsicht holt es ab, wann immer Sie will. Wenn der Briefkasten zerstört oder entfernt wird ist alles Hinterlege weg

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Eine alleinige Beschlagnahmung und Überprüfung der Spielgeräte würde daher nicht ausreicht. Zunächst müßte der Datenfluss unterbrochen werden, damit keine weiteren Befehle von außen zum „Konzentrator“ und darüber zu den Geräten gelangen können und dann muß der „Konzentrator“ selbst gesucht und gemeinsam mit den vernetzten Geräten begutachtet werden.

So einfach könnte der Ablauf sein. Was man als der Herr über Bits und Bytes alles machen könnte ………….

Der Gedanke, dass der Einsatz eines nicht gepüften "Konzentrator" die Manipulationssicherheit des Zählwerks in Frage stellen kann, ist nicht abwegig. Die Folge solch eines Handelns wäre eine Missachtung des EuGH-Urteils in Sachen "Glawe" und müßte daher eine [B]"Spieleinsatzbesteuerung"[/B] nach sich ziehen. Nur lohnt dann noch der Einsatz von "Konzentratoren"???  verwirrt  

 Danke  



Gepostet am 23.09.2008 um 13:38 von:
Benutzer: r2d2
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