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Ich fordere bei ausländischen Firmen auch beglaubigte deutsche Übersetzungen. Amtssprache hier ist schließlich deutsch.

Und ich kann außer smoerrebroed kein dänisch (meine Tastatur auch nicht) - und selbst das könnte genausogut schwedisch sein !    

Wünsche eine schöne Mittagspause gehabt zu haben.
Fröstelnde Grüße aus Euskirchen



Gepostet am 22.09.2008 um 13:37 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27601#post27601


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