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Jasper:

Na klar hilft Füchtenschnieder der Branche, sie hat ja vor einiger Zeit das Verbot aller Geldspielgeräte gefordert.

Warum sollte es eine Chipkarte nur zum 'Melken' geben ?
Hast du eine EC karte nur zum Tanken ?
Oder kannst du auch anderweitig damit bezahlen?
Die Karten dienen zum autorisieren , welches duch eine der Karten möglich ist , wenn die Funktion vor her durch 'impfen' freigegeben ist.
Warum sollte das in der Bauartzulassung stehen ?
Es ist nicht spielrelevant, da es darauf keinen Einfluss auf das Spiel hat, und das Geldmanagment ist nach den TR erlaubt.

Lest euch endlich die aktuellen Gerätehandbücher durch.

Anscheinend ist gmg der Einzige, der dies auch so erkannt hat.

Was einige Automatenaufsteller hier verbreiten ist bestimmt kein Insiderwissen, sondern krudes Halbunwissen.

Das es Möglichkeiten zur Abschöpfung Spielergewinne geben könnte will ich nicht bestreiten.
Aber das hat dann nichts mit dem hier Genannten zu tun und läuft auf einer völlig anderen, illegalen, Schiene ab.



Gepostet am 22.09.2008 um 07:46 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27593#post27593


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