Forum-Gewerberecht

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Hallo Frau Seiwert,
in der Angelegenheit liegt mittlerweile ein Erlass des Innenministeriums vom 24.05.05 vor, wonach 80 II 4 nur dann angeordnet werden soll, wenn zusätzlich eine konkrete Gefährdung des Gemeinwohls vorliegt.
Sollten sie sich dennoch für die entsprechende Anordnung entscheiden, und Ihre OV mit Zwangsmittelandrohung versehen, so reicht nach Auffassung des VG Gelsenkirchen das Zwangsgeld aus.
Bei uns wird es so gehandhabt, dass wir Gewerbemeldung vornehmen, gleichzeitig aber darauf hinweisen, dass wir Strafanzeige stellen und eine Untersagungsverfügung fertigen ohne 80 II 4 fertigen.
Gruß
Michael Fechner



Gepostet am 08.07.2005 um 11:41 von:
Benutzer: Michael Fechner
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