Forum-Gewerberecht

» Verkauf von Neuware bei angemeldetem stehenden Gewerbe auf Trödelmärkten «

    aus dem kühlen Süden der Republik.

Nur wenn ein Trödelmarkt förmlich genehmigt (festgesetzt) sein sollte, wird für den Verkauf von Trödel und Neuware keine Reisegewerbekarte benötigt.

Die Reisegewerbekarte gilt bundesweit, die von ihnen zitierte Befreiung von der RGK nur für Gemeinden unter 10 000 Einwohnern.

Der gewerbliche Handel auf nicht genehmigten Flohmärkten ist in der Regel nach Ladenschlussgesetz verboten. Dies gilt sowohl für Trödel als auch für Neuware. Bei Neuware ist der Verstoß nur offenkundiger, da es sich hier nicht um einen Absatz von überflüssigen Gegenständen durch Privatleute handeln kann.

   



Gepostet am 17.09.2008 um 09:17 von:
Benutzer: Ingolstadt
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