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Hallo Herr Land,

...okay, überzeugt!  Augenzwinkern  

Was bleibt also,

Anmeldung (mit Hinweis auf Vorlage der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes)

Fristablauf der Genehmigung VormGer + weitere Tätigkeit:
Für uns unbeachtlich, soweit die Tätigkeit dennoch ausgeübt wird, muss/soll sich das VormGer allein drum kümmern

Fristablauf der Genehmigung VormGer + Feststellung Tätigkeit ist tatsächlich beendet:
Abmeldung nach § 14 Abs. 1 Satz 5 (v.A.w)

Gruß
Manfred Milbrodt



Gepostet am 01.03.2006 um 07:22 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2741#post2741


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