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» 3.3 vs 4.0 «

Ja das ist toll.

Es wird ja keine Gewinnerwartung höher als 1000,- dargestellt, weder als Anzeige , noch doch ein optisches oder kaustisches Merkmal.
Also entspricht es TR4.
Der vorbeugende Massnahme einer illegalen Auzszahlung ist eigentlich auch Rechnung getragen.
Trotzdem hat dieser 'Trick' wieder einen bitteren Beigeschmack.
Mal sehen wie lange das nun hält, bis zur TR 4.1 ?

Die Hersteller sollten daran denken :


Spielverordnung in der Neufassung vom 01.01.2011

§1 Ein Spielgerät, bei dem die Möglichkeit eines Gewinns besteht , darf nicht aufgestellt werden.



Gepostet am 15.09.2008 um 08:13 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27371#post27371


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