Forum-Gewerberecht

» Gewerbeabmeldung «

Wenn tatsächlich die Aufgabe des Gewerbebetriebes feststeht, wird's noch einfacher, denn dann können Sie, sofern der Betroffene der Abmeldepflicht nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachkommt, den Betrieb von Amts wegen abmelden.

Gruß aus dem verschneiten Meppen
A. Thien



Gepostet am 28.02.2006 um 16:05 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2737#post2737


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