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Hallo dieter !

[B]Fangen wir mit den Piktogrammen an.[/B]

Ich habe gerade eben mal den Flyer des VDAI hier eingestellt:

[url=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=4135]VDAI Spielerschutz Fakten gegen Behauptungen[/url]

Wenn Du Dir diesen Flyer ansiehst, wirst Du feststellen, dass dort sehr häufig von den Piktogrammen gesprochen wird.

[U]Zitat on[/U]
Eindruck von Hinweisen auf die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geschaltete Info-Telefonnummer 01801-372700 sowie zum übermäßigen Spielen und auf den Jugendschutz in die Frontscheiben aller ca. 220.000 GGSG, [B]i.d.R. neben dem Geldeinwurf [/B](seit 1989 freiwillig und seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben).

und weiter:
Die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen werden in gewerblichen Spielstätten strikt eingehalten. Die Service-Fachkräfte nehmen ihre Aufsichtspflichten sehr ernst und bitten im Zweifelsfalle den Spielgast, sich auszuweisen. Zudem ist in die Frontscheiben aller 220.000 Geldgewinnspielgeräte ein Hinweis auf die Altersbeschränkung „ab 18“ unauswechselbar eingedruckt.

und weiter:
Seit 1989 wird in die Frontscheiben aller rund 220.000 Geldgewinnspielgeräte, die in Spielstätten und Gaststätten aufgestellt sind, eine Info-Telefonnummer eingedruckt. Sie ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), einer nachgeordneten Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, aufgeschaltet. Spieler mit problematischem Spielverhalten können mit einem geschulten Berater in Kontakt treten bzw. erhalten Hinweise auf Beratungs- und Therapieangebote in ihrer Region.

[B][SIZE=16]und weiter die Ausführungen der beiden VDAI-Vorsitzenden Paul Gauselmann und Uwe Christiansen[/SIZE]:[/B]


[B]„Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft steht zu ihrer sozialen Verantwortung -[/B][B]Spielerschutz und Prävention dürfen [U]keine Worthülsen [/U][/B]sein.“

und weiter:
Bereits am 15. November 1989 hat die Unterhaltungsautomatenwirtschaft beschlossen, an allen gewerblich betriebenen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (GGSG) Hinweise (1) zum problematischen Spielverhalten und (2) zum Jugendschutz sowie (3) eine Info-Telefonnummer anzubringen.
• Spätestens seit 1996 sind in die Frontscheiben aller am Markt befindlichen ca. 220.000 GGSG die Hinweise sowie die Info-Telefonnummer lückenlos und unauswechselbar eingedruckt.
• Die Betreuung der Info-Telefonnummer 01801-372700 erfolgt bereits seit Mai 2000 durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Geschulte Mitarbeiter können bei aktuellen Problemen Spielern oder deren Angehörigen sofortigen Rat erteilen bzw. an Selbsthilfegruppen und an professionelle Berater in der Region verweisen.

[U]Zitat off[/U]

Ich finde Paul Gauselmann und Uwe Christiansen sind schon sehr wichtige Persönlichkeiten. Diese beiden Personen interessiert dieses Thema doch offensichtlich .

Grüße



Gepostet am 12.09.2008 um 17:59 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27339#post27339


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