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» Erteilung Erlaubnis auf Einzelperson - GbR beantragt Erweiterung «

Na da will ich mal versuchen, die Dinge zu entknoten.

Warum hat den 0. damals keine Erlaubnis bekommen ?

Wenn sie im August 2006 jeder einen Antrag gestellt haben, dann doch nur, weil sie im September 2006 die GbR gründen wollten, denn bei einer GbR braucht jeder der Gesellschafter die Erlaubnis, jeder macht ja auch eine Gewerbeanzeige.

Die Erweiterung auf weitere GSG würde ich zum Anlass machen, erst mal die fehlende zweite Erlaubnis zu fertigen, bzw. wieder beantragen zu lassen. Würde die Erweiterung von A beantragt, ginge es gleich zu machen.
Zusammen mit der gefertigten Erlaubnis für A. hätte er ja auch einen Einzelbetrieb anmelden müssen, oder hat er dann gleich mit O. die Gesellschaft gegründet und nach § 14 angezeigt ? Bereits zu diem Zeitpunkt hätte auffallen müssen, dass O. keine eigene Erlaubnis hat.
Sollte A. einzeln angefangen haben, gilt die Erlaubnis für A. als auch GbR-Mitglied fort.

Die Erweiterung dieser bestehenden Erlaubnis um weitere GSG sollte sich nicht auf die GbR beziehen, sondern nur für A. bestätigt werden.

Eine natürliche Person kann jederzeit Mitglied einer schon bestehenden GbR werden. Zu diesem Zeitpunkt muss es aber schon mindestens 2 Gesellschafter geben, sonst ist es eben noch keine Gesellschaft.

Das was Sie mit Ihrer 3. Frage meinen ist , dass O. und A, nun nur noch einen Schriftverkehr führen. Jeder der Gesellschafter hat das Recht, die GbR nach außen hin zu vertreten und A. durfte im September mit O. auch die GbR gründen, dabei ist O. nicht nachträglich Mitglied der GbR geworden sondern war sozusagen Gründungsmitglied. Es fehlt ihm aber bis heute die Erlaubnis- wofür er eigentlich bestraft werden könnte.

Ausgangspunkt: Er hatte sie im August 2006 mal beantragt ?

Vielleicht lliegt der Fehler auch bei der Behörde.

Ich hoffe, ich hab alles richtig verstanden.
Bis dahin erstmal.

Schöne Grüße aus Thüringen


Renate Jacob

P.S. Die zweite Erlaubnis für das gleiche Objekt sollte auf alle Fälle billiger sein, weil ja eigentlich nur noch die Person zu prüfen ist.



Gepostet am 11.09.2008 um 16:08 von:
Benutzer: Renate Jacob
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