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Hallo,

also wenn das Vormundschaftsgericht die Genehmigung widerrufen hat würde ich versuchen, die Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit gemäß § 15 Abs. 2 GewO zu verhindern.



Gepostet am 28.02.2006 um 14:03 von:
Benutzer: gewerbe-varel
Der Original-Beitrag :
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