Forum-Gewerberecht

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Ein freundliches Hallo nach Hamm,

zunächst muss ich einräumen, dass ich mit keinem Mustertext o.ä. dienen kann.

Mich beschäftigt aber die Frage, ob das Vormundschaftsgericht die Genehmigung von vornherein befristet hat bzw. ob die Genehmigung nicht verlängert werden kann. Sollte der Minderjährige das Gewerbe ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts fortsetzen, so hätte doch u.U. auch das Vormundschaftsgericht ein Problem, oder täusche ich mich?



Gepostet am 28.02.2006 um 13:37 von:
Benutzer: gewerbe-varel
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