Forum-Gewerberecht

» 3.3 vs 4.0 «

§ 12 d SpVO

die Gewinnaussichten zufällig sind....

Wo sind Gewinnaussichten und zufällig definiert ?

Dies (TRR4) definiert meiner Meinung [b]nicht[/b] die Zufälligkeit:

a) Geldgewinne in Bezug auf einen getätigten Einsatz sind für den Spieler
grundsätzlich nicht vorhersehbar.


Die Vorgabe des Max-Stundenverlustes macht wohl teilweise den Einsatz von ' Regulatoren' erforderlich.

Aber nicht solche, die vor dem Spiel entscheiden, ob dieses ein Gewinn wird oder nicht.
(gibt es.)

andere Regulatoren, die zufällig ( um die Verlustgrenzen einzuhalten) Gewinne geben, wie z.B. die Mysteriespiele, oder Freispiele geben sehe ich als unproblematisch.



Gepostet am 11.09.2008 um 07:03 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27277#post27277


Beitrags-Print by Breuer76