Forum-Gewerberecht
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§ 12 d SpVO
die Gewinnaussichten zufällig sind....
Wo sind Gewinnaussichten und zufällig definiert ?
Dies (TRR4) definiert meiner Meinung [b]nicht[/b] die Zufälligkeit:
a) Geldgewinne in Bezug auf einen getätigten Einsatz sind für den Spieler
grundsätzlich nicht vorhersehbar.
Die Vorgabe des Max-Stundenverlustes macht wohl teilweise den Einsatz von ' Regulatoren' erforderlich.
Aber nicht solche, die vor dem Spiel entscheiden, ob dieses ein Gewinn wird oder nicht.
(gibt es.)
andere Regulatoren, die zufällig ( um die Verlustgrenzen einzuhalten) Gewinne geben, wie z.B. die Mysteriespiele, oder Freispiele geben sehe ich als unproblematisch.
Gepostet am 11.09.2008 um 07:03 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
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