Forum-Gewerberecht

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Hallo John-Lautner,
Gruß an alle,

wie schon mehrfach geschrieben, nehme ich den Gesetzgeber klar in Schutz,
denn der §§12,13 SpielV ist OK, wenn die TR entsprechend klare Regelungen
vorgeben, um die Vorgaben des Gesetzgebers prüfbar zu machen.

Ich lege hier wert auf "prüfbar nachgewiesen" und nicht auf "glaubhaft versichert".
-Oder hat jmd. in der SpielV etwas von glaubhaft versichert gefunden?-

Eine "1000,-€-Regelung" zu den Höchstgewinnen gibt es z.B. in der SpielV nicht.

-Oder hat da jmd.von Euch etwas gefunden.-

Nachdem das BMWI in 10.2007 u.a. in seinen Anweisungen "die Pause" erklärt hatte,
die bis zu diesem Zeitpunkt völlig anders interpretiert wurde, müsste doch jetzt nur noch
der Gewinnspeicher vom BMWI erklärt werden und dann hätte es sich doch mit den Höchstgewinnen
über der 500,-€ Grenze erledigt, oder nicht?

Gruß
Meike



Gepostet am 10.09.2008 um 19:18 von:
Benutzer: Meike
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