Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

   

wir sind hier ja alle nichttechnische Verwaltungsleute, deswegen ist meine Ausführung unter Vorbehalt. Das "p" steht soweit ich weiß für "peak" = Spitze und meint die unter optimalsten Voraussetzungen technisch mögliche Maximalleistung. Umrechnen geht also nicht.

Wobei es auf die Leistung nicht unbedingt ankommt. Bisher hat man mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Amortisationsdauern derartiger Anlagen doch so lange sind, dass man von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgeht.

Es gilt aber die Vermutung, dass größere Anlagen das investierte Geld schneller wieder hereinspielen als kleinere.

Wie der Kollege Land bereits vor drei Jahren geschrieben hat, hält das bayr. Wirtschaftsministerium einen wirtschaftlichen Betrieb derartiger Anlagen heute für eher möglich als früher. Das hat mit den hohen Einspeisevergütungen nach dem EEG zu tun und natürlich mit dem technischen Fortschritt und den verbesserten Nutzungsgraden der Anlagen.

Unser RP hat uns zurückgepfiffen und vertritt unverändert die Auffassung der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des privaten Einfamilienhauses stelle in aller Regel kein Gewerbe dar. Die Gewerbemeldung wäre zurückzuweisen.

Ich würde empfehlen von den Leuten die Kalkulation zu bekommen. Rechnen die mit einer Amortisationsdauer < 8 bis 10 Jahre würde ich tendenziell ein Gewerbe annehmen.

Grüße aus der Elternzeit (deswegen habe ich leider keinen Zugriff auf einen Aufsatz aus Finanztest zum Thema)
   
Frank Schuster



Gepostet am 10.09.2008 um 11:38 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27251#post27251


Beitrags-Print by Breuer76