Forum-Gewerberecht
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Hallo aus Hamm,
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder mit einer Frage im Forum.
Ich habe einen Minderjährigen der ein Gewerbe angemeldet hat. Das Vormundschaftsgericht hat die Tätigkeit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt genehmigt. Danach darf das Gewerbe nicht mehr ausgeübt werden.
Leider meldet der Gewerbetreibene nicht ab.
Hat jemand ein passendes Schreiben für solchen einen Fall.
Schöne Grüße aus dem kalten Hamm
Sabine Küch
Gepostet am 28.02.2006 um 10:03 von:
Benutzer: Sabine Küch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2725#post2725
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