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» Steuerrecht: "Tokengeräte" kein Glücksspiel im steuerrechtlichem Sinn! «
Hallo Meike,
damit waren die "Denkansätze" von magnum gemeint > zwecks Weiterleitung an die zuständige Dienststelle.
Grüße
Gepostet am 09.09.2008 um 06:38 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27208#post27208
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