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@ alle

gefunden bei NSM Löwen.

Guckst Du hier:

[URL]http://www.loewen.de/index.php?id=21&no_cache=1&tx_ttnews[/URL][tt_new
s]=131&tx_ttnews[backPid]=13&cHash=c13a2ac6a9


Zitat on:
Wichtige Information: Technische Richtlinie (TR) 4.0
01.09.08
In aller (Aufsteller-) Munde ist die kommende Technische Richtlinie (TR) 4.0, welche die heute gültige TR 3.3 ersetzen wird.


Im Interesse seiner Kunden hat LÖWEN darauf als erster Hersteller reagiert und garantiert seinen Kunden bereits heute die Anschlusszulassung von morgen.

Was heißt das konkret für die Betreiber von Deutschlands beliebtesten Geldspielern? Ganz einfach! Alle Modelle der Marke NOVO entsprechen der TR 3.3. Das bedeutet, dass alle NOVO-GeldGewinnSpiel-Geräte in dieser Form bis 31.12.2010 betrieben werden dürfen.

Der notwendigen Anschlusszulassung für TR 4.0 begegnet LÖWEN mit einer Softwareaktualisierung, die einfach – wie schon von den Spiele-Updates bekannt – per Softwareupdate, rechtzeitig in der 2. Jahreshälfte 2010, aufgespielt wird. Gleichzeitig muss der neue Bauartname nebst neuer Zulassungsnummer im dafür vorgesehenen Gerätekennzeichnungsfeld getauscht werden. Zum 01.01.2011 ist somit die automatische Umstellung auf TR 4.0 sichergestellt und eine Nachprüfung gem. § 7 SpielV ist dann erst wieder 24 Monate nach der Umrüstung erforderlich.

[B]Mit der neuen technischen Richtlinie kommt es zu erheblichen Veränderungen der bisher bekannten Spielsysteme. Der Zwang zur Begrenzung der Gewinndarstellung auf maximal 1.000 Euro [/B]ist allein durch geringfügige Modifikationen und optische Angebotskorrekturen nicht zu machen, d.h. wir werden eine neue Spielewelt entwickeln.

Für alle, die mit der bisherigen NOVO-Produktpalette zufrieden waren – und das bis zum 31. Dezember 2010 auch bleiben wollen,[B] kann das nur heißen sich mit den NOVO-Produkten nach TR 3.3 einzudecken[/B]. Denn die bisherige Spielegeneration ist nur noch bis zum 31. Dezember 2008 zu haben.
Zitat off

Gefällt mir ungemein gut, diese Art der Werbung!

Statt zu sehen, dass möglichst schnell GSG nach TR 4.0 an die Aufstellerschaft ausgeliefert werden - die u. a. den grossen Vorteil haben, dass eine Gewinndarstellung von maximal 1.000 € durch das Gerät erfolgt, wird noch einmal in marktschreierischer Manier für die Altprodukte geworben. Schade eigentlich !

Der Aufstellerschaft - zumindest der "KLEINEN" - ständen Geldspielgeräte ohne Gewinnchancen im fünfstelligen Eurobereich sicherlich besser zu Gesicht. Aber wenn der Spieler es ja so will, dann geben wir es ihm so lange wir es noch können. Er geht ja sonst zur Konkurrenz.
Irgendwie kommt mir diese Geschichte bekannt vor. Sie wurde im Original nur mit FUNGAMES geschrieben Die Fortsetzung folgt jetzt mit Geldspielgeräten mit PTB-Zulasssung.

Wie sagt noch so schön die SpielV:

[U]SpielV § 13 Zulassungsvoraussetzung für Geldspielgeräte[/U]

(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

Die [U]Mindestspieldauer beträgt fünf Sekunden[/U]; dabei darf der [U]Einsatz 0,20 Euro nicht übersteigen [/U]und der[U] Gewinn höchstens 2 Euro betragen. [/U]


Bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Einsatzleistungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Einsatz um höchstens 0,03 Euro je volle Sekunde erhöht werden; bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Gewinnauszahlungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Gewinn um höchstens 0,30 Euro je volle Sekunde erhöht werden. Darüber hinausgehende Erhöhungen von Einsatz und Gewinn sind ausgeschlossen.
Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 80 Euro nicht übersteigen.
Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 500 Euro nicht übersteigen.


Und was ist aus diesem Gedanken des Verordnungsgebers geworden ??
 Wand  

[B]Höchstgewinne von 24.000 € in einem Spiel an einem PTB zugelassenen Geldspielgerät nach der TR 3.3 ! [/B]

Ich bin mal gespannt, wie die Geschichte weitergeht !

Grüße

PS. FUNGAMES haben heute auch ein Problem !



Gepostet am 08.09.2008 um 19:01 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27204#post27204


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