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Hallo,

man kann jemandem einen Verstoß, der rd. 17 Jahre zurückliegt sicherlich nicht mehr vorhalten und zwar schon garnicht wegen eines Verstoßes, der heute überhaupt keinen Ordnungswidrigkeitentatbestand mehr darstellt.

Details klären Sie aber unbedingt mit dem für Sie zuständigen Gewerbeamt. An Ihrer Stelle würde ich vor vornherein mit offen Karten spielen. Das macht einen guten Eindruck und wäre ein Indiz für Ihre Zuverlässigkeit.

Dumm wäre es, wenn man bei Antragstellung schon schwinndelt und die Behörde dahinterkommt. Vorsätzliche Falschangaben können im Einzelfall die Ablehnung des Antrages zur Folge haben.

Freundliche Grüße

CS



Gepostet am 07.09.2008 um 18:41 von:
Benutzer: Civil Servant
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