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» Sportwetten - OVG NRW, Beschluss vom 22.02.2008 «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo anders,

Deine Forderung nach einem, nennen wir es mal "Spielgesetz", in dem alles Rund um das Thema Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel mit den Abgrenzungsfällen Erlaubt/Owi/Straftat einheitlich in Deutschland geregelt ist, stimme ich zu 100% zu.


Zur Zeit haben wir es aber leider noch nicht und hinzu kommt die unterschiedliche Rechtsprechung der OVGs.

Eric, hattest Du Dich schon selbst oder über Deinen Verband an den zuständigen Ansprechpartner in Niedersachsen gewandt?

Denn es geht ja nicht nur um die "Wettbude" vor Ort, sondern vor allem
um das Wettangebot im Internet, bzw. via Internet des überörtlich agierenden Anbieters.

Zur Erinnerung, die einzelnen Bundesländer haben Ausführungsgesetze zum Lotteriestaatsvertrag.
Darin sind die Zuständigkeiten geregelt. Das ist leider auch nicht einheitlich.


Gruß
Meike[/quote]

Hallo Meike,

es spielt doch schon keine Rolle mehr, mit welcher Wortwahl man zu einer Rechtssicherheit kommt. Wichtig sind aufgrund der letzten Jahre doch nur noch klare Strukturen und da darf sich keiner mehr hinter einem angeblichen Bestandsschutz verbergen. Gesetze müssen auch vorhandene und erkennbare Fehler regeln.

Die vermeintlich „Listigen“ haben in Deutschland doch schon aufgrund ihrer persönlichen Beziehungen gegenüber dem redlichen Gewerbetreibenden in der Glücksspielbranche gesiegt, indem sie zumindest (teilweise) auf monopolistischer und gesetzlicher Grundlage private Spielbanken betreiben dürfen.

Bei Lotto- und Sportwetten hat man sechzehn kostenträchtige Ländergesellschaften, obwohl eine nationale schon reichen würde. Man stelle sich nur einmal vor, wie viel Mehreinnahmen für soziale Zwecke frei würden, wenn es nur eine Dachgesellschaft im Lotto und Toto geben würde. An der Technik kann es ja wohl nicht liegen, denn  dann würde Bwin, etc. ja nicht länderübergreifend tätig sein können.

Die Entwicklung zeigt doch schon wieder, dass es ohne ein zentrales und nationales Glückspielrecht/-gesetz ohne Ausnahmen jeglicher Art in Deutschland überhaupt nicht geht.

Nur ein nationales Glücksspielrecht ohne Ausnahmen, das alle gewollten und genehmigten Glücksspiel- und Wettarten und –formen einschließlich der Gewerbebedingungen detailiert beinhaltet, schafft nicht nur Rechtssicherheit für die betroffenen Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte sondern auch für Gewerbetreibenden und was noch viel wichtiger ist, es entsteht oder besteht erstmalig ein kompletter und vorbildlicher Spieler- und Verbraucherschutz.

Da muss Herr Seehofer sich nicht mehr, wie ein dummer Junge bettelnd hinstellen und die Unternehmen bitten, Eigenverantwortung zu zeigen und auch Herr Schäuble hat dann das Problem mit dem Datenschutz nicht mehr, denn das wäre schon mit zur Sicherheit der „Spieler“ in dem nationalen Gesetz enthalten!       

Was bringt ein NRW-Urteil, wenn noch fünfzehn Ansichten und mögliche Urteile ausstehen?

Für Wettangebote, etc. auch im Internet können doch die Grundlagen und Erfahrungen aus Amerika 1 zu 1 ohne Ausnahmeregelungen voll übernommen werden. Das geht doch über Nacht.
Wenn die Banken sich in Deutschland bei entsprechenden Überweisungen mit strafbar machen, dann wollen wir doch einmal sehen, wie lange der „Zirkus“ wohl noch weitergeht!   

Eine komplette Neuordnung ist weiterhin gefragt!

Gruß
anders



Gepostet am 07.09.2008 um 16:15 von:
Benutzer: anders
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