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» BFH: "Fun-Games" - keine Umsatzsteuerfreiheit «

Hallo Puzzle,

das ist ja ein starkes Urteil, das Du uns hier mal wieder einstellst.

- herzlichen Dank nochmal für Die vielen links, die Du hier setzt und die mir wirklich immer wieder viel Zeit sparen -

Hier hatte der Bundesfinanzhof eindrucksvoll erklärt, wann eine Umsatzsteuerbefreiung
vorliegen kann.

Jetzt bin ich mal gespannt, ob es zu einer Welle von strafrechtlichen Selbstanzeigen kommt,
um die Umsatzsteuer bei den Fungames zu sparen.


Gruß
Meike



Gepostet am 04.09.2008 um 05:03 von:
Benutzer: Meike
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