Forum-Gewerberecht
» Rauchen in Brandenburg «
Hallo Sigi,
hattest Du auch S. 16 gelesen?
"Spielbanken, Casinos, gewerbliche Spielhallen.... gehören zu den im Gesetz genannten Kultur- und Freizeiteinrichtungen."
Nun ja, dann wird sich hier wohl demnächst der Kulturausschuß
mit der Vergnügungssteuersatzung beschäftigen müssen.
Gruß
Meike
Gepostet am 04.09.2008 um 04:51 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27120#post27120
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