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» Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG «
Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Den Ausführungen der beiden Kollegen kann ich nur zustimmen.
Da aber letztlich der Geschäftsführer der GmbH für dessen Handlungen verantwortlich zeichnet und auch wohl derjenige sein dürfte, dem das unzuverlässige Handeln zuzurechnen ist, würde ich in jedem Fall auch gegen diesen persönlich ein entsprechendes Verfahren einleiten.
Denn ansonsten fährt er dieses Unternehmen gegen die Wand und macht ruck-zuck ein neues Unternehmen auf, bei welchem er dann wieder so verfahren könnte, wenn nicht bereits im Vorfeld schon entsprechende vorbereitetende Handlungen gelaufen sind.
Gepostet am 27.02.2006 um 07:38 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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