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» 15 II GewO - 15 I GastG «

Hallo, ich habe eine Frage.

Ich bin gerade dabei, ein Rechtsgutachten zu verfassen. Es geht darum, dass die Stadt X dem Gaststättenbetreiber Y zunächst seine Betriebserlaubnis für die Gaststätte widerruft (15 II GastG) und dann noch die Einstellung des Betriebs verfügt (15 II GewO). Y will seinen Betrieb weiterführen und setzt sich per Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zur Wehr, da die Behörde den Sofortvollzug beider Maßnahmen angeordnet hat. Er will gerichtlich erwirken, dass er den Betrieb weiterführen kann.

Meine Frage: Gegen welche der beiden Maßnahme setzt sich Y zur Wehr? Gegen die Schließung nach 15 II GewO, oder gegen den Widerruf? Oder gegen beides?

Muss ich in der Prüfung parallel die beiden Verwaltungsakte "anfechten"? oder baue ich das über die Prüfung des 15 II GewO auf, wobei ich dann in der Begründetheit inzident den 15 II GastG als Voraussetzung zum 15 II GewO prüfe?

Ich hoffe, ich habe das verständlich beschrieben, ich würde mich über Antworten freuen. Es handelt sich hier sicherlich um einen Standardfall aus dem Gewerberecht, aber als Student weiß man da manchmal nicht, wie man das am besten aufbauen soll :-)

vielen dank im voraus!



Gepostet am 03.09.2008 um 22:26 von:
Benutzer: Gregor84
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27118#post27118


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