Forum-Gewerberecht

» Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG «

Lieber Kollege,

bei einer Gmbh & Co KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, bei der der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH ist (§ 161 HGB). Nach Handelsrecht muss aus der Firmenbezeichnung erkennbar sein, dass einer der Gesellschafter in der Haftung beschränkt ist. Daher die Bezeichnung GmbH & Co KG, ansonsten wäre der Zusatz KG in der Firmenbezeichnung nicht erforderlich.

Das Gewerbe muss von den Personen angezeigt werden, die geschäftlich nach außen aktiv werden. Nach HGB sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Die Gewerbeanzeige muss daher vom voll haftenden Gesellschafter erstattet werden, da dieser die KG nach Außen vertritt (§ 170 HGB). Eine Gewerbeanmeldung wird damit für die Komplementär-GmbH vorgenommen.

Auf der Anmeldung wird aber immer auch die KG eingetragen, da die Kommanditgesellschaft unter ihrem Namen die Geschäfte abwickelt (§ 161 i.V. mit § 124 HGB). Ohne diese Angabe könnte man die Gesellschaft bei einer Auskunftsanfrage nicht im Gewerberegister finden, da immer nach der GmbH & Co KG nachgefragt wird.

Die Untersagung ist an den Gewerbetreibenden zu richten. Adressat ist daher die geschäftsführende, voll haftende GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer. Sollte die GmbH nicht gewerberechtlich gemeldet sein, kann die Angabe der Komplementär-GmbH aus dem Handelsregister ermittelt werden. Dieser kann auch dann das Gewerbe untersagt werden, wenn es nicht angemeldet wurde. Voraussetzung für die Untersagung ist die Ausübung, nicht die Anmeldung des Gewerbes.

Der Tenor könnte lauten:

Der XY Beteiligungs GmbH, eingetragen beim AG xxx unter HRB Nr. xxxx, Geschäftsführer Herr yyyyy, geschäftsführende und voll haftende Gesellschafterin der XY GmbH & Co KG (Eintragung beim AG) wird die Ausübung des Gewerbes: xxxxxxx untersagt.



Gepostet am 24.02.2006 um 16:13 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2711#post2711


Beitrags-Print by Breuer76