Forum-Gewerberecht
» Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG «
Bei einer GmbH & Co Kg ist der Komplimentär der tatsächliche Gewerbetreibende. Folgerichtig hat dieser auch eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Dies ist aber wohl offensichtlich, aus welchen Gründen auch immer, unterblieben.
Auch wenn jemand kein Gewerbe angemeldet hat, so kann er trotzdem Gewerbetreibender sein. Er ist lediglich der Anzeigenpflicht nicht nachgekommen.
Für die Anwendung des § 35 GewO ist es nicht erforderlich, dass eine Anmeldung nach § 14 GewO stattgefunden hat. Allein der Umstand der Gewerbeausübung reicht für die Anwendbarkeit aus. Also, es besteht kein Hindernis die Beteiligungs GmbH im Sinne des § 35 GewO anzugehen.
Gepostet am 24.02.2006 um 13:51 von:
Benutzer: pmcolonia
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