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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich muss einer GmbH & Co. KG die weitere Gewerbeausübung untersagen wegen erheblicher Zahlungsrückstände. Hinter dieser GmbH & Co. KG steht eine Beteiligungs GmbH, als alleiniger Gesellschafter, die allerdings nicht gewerberechtlich angemeldet ist. Geschäftsführer ist ein und die selbe Person. Mir ist noch keine so richtige Idee eingefallen, wie der Tenor der Untersagungsverfügung lauten muss, weil die GmbH & Co.KG kein Gewerbetreibender i.S. des Gewerberechts ist und die Beteiligungs GmbH kein Gewerbe angemeldet hat, ich aber ein konkret ausgeübtes Gewerbe untersagen muss. Kann mir vielleicht jemand einen "Mustertenor" für solche fälle zur Verfügung stellen ?

Für jede Hilfe bin ich dankbar.

Viele Grüße aus dem Kulturland Höxter

Norbert Loermann



Gepostet am 24.02.2006 um 13:12 von:
Benutzer: Norbert Loermann
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