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» Erteilung Erlaubnis auf Einzelperson - GbR beantragt Erweiterung «

Hallo zusammen,

im August 2006 haben O. und A. eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragt; der Schriftverkehr lief immer unter dem Briefkopf

O.
Straße
PLZ

A.
Straße
PLZ

Die Erlaubnis wurde nur auf A. ausgestellt (5 GSG im EG).

Nun stellt die O. und A. GbR einen Antrag auf Erweiterung der erteilten Erlaubnis (ein weiteres GSG im EG und vier weitere GSG im zur Spielhalle umgebauten OG).

Eine Nachfrage beim Gewerbeamt hat ergeben, dass die genannte GbR bereits im September 2006 gegründet wurde.

Zu dem Sachverhalt habe ich nun folgende Fragen:

1. Muss - bevor - der Erweiterungsantrag bearbeitet wird eine Erlaubnis auf das GbR Mitglied O. ausgestellt werden ? M.E. nicht, denn es gibt ja keinen Antrag hierfür.

2. Kann / darf der Erweiterungsantrag auf die O. und A. GbR ausgestellt werden? M.E. nicht, denn O. ist ja nicht im Besitz der "Grunderlaubnis" zum Betrieb der Spielhalle.

3. Kann eine natürliche Person nachträglich Mitglied einer GbR werden und für eine als Einzelperson erhaltene Erlaubnis einen Antrag auf Erweiterung durch eine GbR stellen?

Bevor ich mit O. und A. Kontakt aufnehme wollte ich mal lesen, was die Forumsgemeinde zu dem Sachverhalt meint.

Gruß aus Wittgenstein



Gepostet am 02.09.2008 um 11:49 von:
Benutzer: Wittgensteiner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27061#post27061


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