Forum-Gewerberecht

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Hm....... vielleicht verkaufen die die Gartenaccessoires ja ald integrierte Kunst *G*. Da sind der Fantasie ja keine Grenzen gesetzt.

Unsere IHK sagt dazu immer, nur Überwachungspersonal darf anwesend sein, also keine Verkäufer oder der Inhaber. Vermutlich hat Ihre IHK für soetwas auch ein schönes Formblatt, was man sich dort besorgen kann. Ansonsten ist hier der Link zu unserer [URL]http://www.offenbach.ihk.de/web/inhalt_recht_fairplay/pdf/tagtuer.pdf[
/URL]



Gepostet am 24.02.2006 um 09:55 von:
Benutzer: Gewerbeamt Dreieich
Der Original-Beitrag :
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