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Mion nach Alzenau,
grundsätzlich ist deine Meinung richtig, ich würde die Inhaberin freundlich darauf aufmerksam machen, dass ein Verkauf nicht zulässig ist. Der Rest ist UWG.
Schönes Wochenende
Gert LIndke



Gepostet am 24.02.2006 um 09:50 von:
Benutzer: Gert Lindke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2703#post2703


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