Forum-Gewerberecht

» Rauchen in Brandenburg «

ich kann mich zwar in keinster Weise zu der Situation in Brandenburg äußern, aber zu der Geschichte Spielhallen = Gaststätten möchte ich doch was loswerden...

So abwegig, bzw. völliger Blödsinn wie sie sagen ist es gar nicht, § 1 GastG sagt eindeutig:

[I](1) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
3. (weggefallen)[/I]

Wenn es nun, wie in einigen mir bekannten Spielhallen, so gehandhabt wird, dass Kalt- und Warmgetränke in verschiedensten Variationen und noch dazu verschiedene Fertiggerichte (von Baguettes bis Mikrowellenburger) gegen Entgelt abgegeben werden, liegt für mich eindeutig ein Gaststättengewerbe vor.

Natürlich kann man das sicherlich nicht für jede Spielhalle pauschalisieren, doch sollte man den § 1 GastG im Auge haben. Gerade weil viele Nichtraucherschutzgesetze auf Gaststätten abstellen in denen das Rauchen untersagt ist.....

Schönes Wochenende

/edit

Auch in Betrachtung des Entwurfs des BbgGastG sieht die Situation meiner Meinung nach nicht anders aus...

[I](1) Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig zum Verzehr an Ort und Stelle
1. Getränke ausschenkt oder
2. zubereitete Speisen verabreicht
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.[/I]

Hier kommt zwar das Merkmal "gewerbsmäßig" hinzu, aber ich denke hier kann man ohne Probleme von einer Gewerbsmäßigkeit ausgehen...



Gepostet am 29.08.2008 um 13:13 von:
Benutzer: Thomas Keufner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26986#post26986


Beitrags-Print by Breuer76