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WEr weiss wie es um die Spielhallen steht?
Ich habe einige in Brandenburg und nun sieht es so aus als ob jede Stadt/Gemeinde sich selber aussucht wie man die Spielhallen einschätzt, einige sagen es ist ein Öffentlicher Bereich (Aber im Gesetz steht das es Öffentlcihe BEreiche in Hotels , Diskotheken etc... damit gemeint sind)
andere sagen wir zählen zu den Gaststätten, (Völliger Blödsinn), der dritte sagt ihm ist es egal, sind ja schliesslich alle alt genug die bei uns reinkommen (Mind 18 Jahre und der Beamte ist mein persönlicher HELD, naja wenigstens habe ich in dieser Gegend Ruhe^^)
Wie ist es nu in Brandeburg geregelt?

Was ist mit Raucherräumen?

Im Gesetzt steht auch das ein in sich abgeschlossener Bereich auch als Raucherraum genutzt werden darf?

Z.B. 2 Konzessionen mit jeweils einer Aufsicht und getrennt geschlossen ohne zwischenwand?

Das Gesetzt ist echt zum Kotz.... niemand giubt mir eine Vernünftige Antwort und das beste 4 weitere Gemeinden haben mir dazu ncihts gesagt ausser "wir haben genug zutun mit den Gaasststätten und den Fungames, lassen dsie uns in Ruhe wir kommen auf sie zu...."
So eine antwort habe ich von einer Gemeinde bekommen udn die anderen melden sich garnicht und den ist es egal, meine Konkurenz hat noch JAckpot und Fun Games!!

Also im Klartext in Brandeburg ist das Chaos los!
(in einer gemeinde klage ich gegen das Rauchverbot, rest werde ich sehen wie es sich ergibt)
In Sachen noch schlimmer, alles verboten ausser Ausnahmen in jeder Spielhalle anders geregelt!
Sachsen anhald das selbe spiel.
USW....
In NRW und Bayern habe ich eine klare linie und ruhe mit Clubs etc...
In BAWÜ habe ich eine grösse Raucherkabine aus Glas (schweineteuer das Ding)
alles irgendwie Schei....e



Gepostet am 28.08.2008 um 19:27 von:
Benutzer: Zeuss
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