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Hallo!

 Danke   für die schnelle Antwort. Konnte krankheitsbedingt leider bisher noch nicht antworten.

Der Inhalt des mir vorliegenden Honorarvertrags schließt gerade die Unabhängigkeit des Nachhilfelehrers meiner Meinung nach aus. So heisst es unter anderem:

"Der Lehrbeauftragte übernimmt als freier und selbstständiger Mitarbeiter Förderunterricht,...".
"Die Studiengruppen setzen sich sowohl aus vom Studienkreis als auch von den Lehrbeauftragten vermittelten Schülern zusammen".
"Etwaigen Aufwand [...] übernimmt der Lehrbeauftragte".
"Bei der Wahrnehmung und Gestaltung des Unterrichts unterliegt der Lehrbeauftragte keinen Weisungen,auch nicht in Bezug auf Fächerwahl, Fächerwechsel,...".

Dagegen sind die Unterrichtsfächer und die Zeiten vertraglich festgeschrieben.

Ist so ein Vertrag für meine Bewertung überhaupt maßgeblich? Im Rahmen eines Telefonates hat der Betreffende geäußert tatsächlich doch zu festgelegten Uhrzeiten Unterrichten zu müssen.



Gepostet am 27.08.2008 um 11:57 von:
Benutzer: *noob*
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